Frauenrevolte in Polen: Reproduktionsrechte vs. (Lebens-)Rechte behinderter Menschen ?
Zur unreflektierten Konstruktion eines vermeintlichen Widerspruchs. Seitdem das polnische Verfassungsgericht am 22. Oktober 2020 entschieden hat, das restriktive Gesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen sei rechtswidrig, weil nicht restriktiv genug, empören sich insbesondere junge Frauen, aber auch viele andere Menschen, in Polen und international. Die Proteste nahmen ein derartiges Ausmaß an, dass u.a. auch auf dieser Seite von einer Revolte einer neuen Generation oder vom Beginn einer Kulturrevolution geschrieben wurde[1]. Was ermutigend und empowernd wirkt, ist bei genauerem Hinsehen mindestens in schreiende Widersprüche verwickelt: Auslöser der Proteste ist nicht einfach eine allgemeine Einschränkung des ohnehin schon faktisch nicht vorhandenen Rechts auf Schwangerschaftsabbrüche. Auslöser ist, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr möglich sein soll, „auch wenn die pränatale Diagnostik oder andere medizinische Sachverhalte eine hohe Wahrscheinlichkeit einer schweren und irreversiblen Schädigung des Fötus oder einer unheilbaren lebensbedrohlichen Krankheit nahelegen“. ...