Revolution der Frauen in Polen: Proteste nach Angriff auf Reproduktionsrechte
Der oberste Gerichtshof Polens hat Abtreibungen aufgrund der Missbildung eines Fötus für verfassungswidrig erklärt. Und das, obwohl das geltende Gesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen bereits eines der restriktivsten in Europa ist. Seitdem demonstrieren Frauen jeden Tag. Die Bewegung weitet ihre Forderungen aus, darunter ist inzwischen nicht zuletzt die Forderung nach dem Rücktritt der Regierung. Die Wut reißt alle Teile der Gesellschaft mit, die dem von der PiS propagierten konservativen Modell ablehnend gegenüberstehen. Am Dienstag, den 22. Oktober 2020, urteilte das polnische Verfassungsgericht, Teile des seit 1993 geltenden Gesetzes zu Schwangerschaftsabbrüchen seien verfassungswidrig. Bis dahin erlaubte das Gesetz Abtreibungen in drei Fällen: Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Schwangeren, bei Verdacht, dass die Schwangerschaft aus einer „verbotenen Handlung“, also einer Vergewaltigung oder einem Inzest, resultiert, sowie bei Feststellung einer unheilbaren Schädigung des Fötus. Das Gericht bewertete ...