Eine Initiative, die unsere Unterstützung verdient! Staatsbürgerschaft für in Österreich Geborene!

Sie geht zwar nicht weit genug, aber immerhin einen kleinen, notwendigen, überfälligen Schritt!
Initiative will Staatsbürgerschaft für in Österreich Geborene
In Österreich geborene Kinder sollen automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ihre Eltern schon mehrere Jahre legal im Land leben. Das fordert eine heute präsentierte Initiative rund um die Politikwissenschaftler Rainer Bauböck und Gerd Valchars, die unter anderem von Ex-Kanzler Franz Vranitzky (SPÖ) und Ex-EU-Kommissar Franz Fischler (ÖVP) unterstützt wird.
Anlässlich des bevorstehenden Nationalfeiertags werden nun Unterschriften gesammelt. Unter dem Motto „Ein Pass, der passt“ soll ein bedingtes Geburtslandprinzip verankert werden. Als mögliches Vorbild wird etwa Deutschland genannt.
Dort wurde vor rund 25 Jahren beschlossen, dass im Inland geborene Kinder automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig und unbefristet in Deutschland lebt. Später wurde diese Frist auf fünf Jahre verkürzt.
Andere Regeln in Österreich
In Österreich gilt dagegen nur eine Art Geburtslandbegünstigung: Hierzulande wird lediglich die Frist für die Einbürgerung verkürzt – hierzulande geborene Kinder können die Staatsbürgerschaft statt nach zehn Jahren bereits nach sechs Jahren Aufenthalt beantragen. Immer wieder stehen dabei aber Hürden im Weg.
Einer weiteren Mitinitiatorin, der Dokumentarfilmerin Olga Kosanovic, wurde die Einbürgerung verweigert, weil sie in den vergangenen 15 Jahren 58 Tage zu kurz in Österreich war. „Dabei wird jeder Urlaub, sogar die Maturareise, Studium oder arbeitsbedingte Aufenthalte mitgezählt.“ Sie sei dabei gar kein absurder Einzelfall.
1,9 Mio. Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft
Derzeit leben 1,9 Mio. Menschen in Österreich, die nicht Staatsbürger sind. Rund 300.000 davon sind hierzulande geboren. Für Valchars besteht hier ein wachsendes Demokratiedefizit. Wenn ein immer größerer Teil der Bevölkerung nicht wahlberechtigt sei, wäre irgendwann die Repräsentativität der österreichischen Demokratie nicht mehr gegeben und das Wahlrecht nicht mehr allgemein.
Die Wahlberechtigten würden dann auch nicht mehr die Bevölkerung abbilden. Dazu komme, dass der Anteil von Nichtstaatsbürgern unter jungen Erwachsenen höher sei als in der älteren Generation – letztere sei damit in Vertretungsorganen besser repräsentiert.